Konsulat

 

Die Ägyptische Botschaft in Berlin

Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:30 bis 13:30 Uhr

Adresse: 
Stauffenbergstr. 6/7
10785 Berlin 
Tel.: 030/477 54740 – 030/479 01880 
Fax : 030/477 4000

1-Registrierung:

  • Um Konsularsdienste wahrnehmen zu können, müssen Ägypter sich bei der nächstgelegenen Vertretung registrieren lassen. Die Registrierung kann persönlich oder per Mail erfolgen.
  • Die Registrierung ist kostenlos, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Ankunft im Verwaltungsbereich des Konsulats gemacht wird.

2-Die wichtigsten Konsularsdienste für Ägypter:

  • Das Konsulat gibt Pässe heraus und ändert oder erneuert Pässe. Falls ein Ägypter aus dem Gastland ausgewiesen wird, wird ein spezielles Reisedokument herausgeben.
  • Das Konsulat erstellt und beglaubigt alle Dokumente, die von im Gastland wohnenden Ägyptern bei Hochzeiten, Scheidungen, Geburten oder Todesfällen benötigt werden.
  • Die Ägyptische Regierung übernimmt bei im Ausland verstorbenen Ägyptern die Rückführungskosten für eine Beerdigung im Heimatland, sofern die Verwandten finanziell dazu nicht in der Lage sind. Bescheinigungen hierfür werden vom Ministerium für Sozialangelegenheiten in Ägypten ausgestellt.
  • Das Konsulat beglaubigt Dokumente, die durch ägyptische oder Behörden des Gastlandes herausgegeben wurden. Zusätzlich werden Rechtsurkunden und Unterschriften von Ägyptern beglaubigt.
  • Auf Verlangen wird das Konsulat in Straf- oder Gerichtssachen die Interessen von ägyptischen Staatsangehörigen im Rahmen der Gesetze und der Regelungen des Gastlandes schützen.
  • Ägypter, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen möchten, müssen Kontakt zum ägyptischen Konsulat aufnehmen um dort die, im Verfahren geforderten, Dokumente von den zuständigen ägyptischen Behörden empfangen zu können.

3-Visabestimmungen:

  • Seit dem 1. März 2002 sind neue Regelungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger bei Pauschalreisen oder touristischer Individualreisen nach Ägypten in Kraft. Demzufolge ist ihnen die Einreise mit Personalausweisen gestattet. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Geschäftsreisen.
    Reisende mit dem Personalausweis haben ein Foto mit sich zu führen, damit ihnen das Einreisevisum durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden auf dem Flugplatz oder im Seehafen auf einer separaten Karte erteilt werden kann. Diese Neuregelung hebt die Visapflicht nicht auf. Reisende können auch weiterhin bei Vorlage des Reisepasses ihre Visa bei einer ägyptischen konsularischen Mission erhalten.
  • Nichtägyptische Besucher müssen für die Einreise nach Ägypten im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird auch der Kinderausweis anerkannt). Es wird eine Restgültigkeit der Reisedokumente von sechs Monaten verlangt. Für die meisten Touristen und Besucher ist es möglich, an den Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum zu erhalten. Spezifische Details und Regelungen, welche für Ihre Nationalität relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen ägyptischen Konsulat erfahren.
  • Bei der Beantragung von Einreisevisa bei einem ägyptischen Konsulat sind folgende Unterlagen beizubringen:
    - ein gültiges Reisedokument
    - ein ausgefüllter Visaantrag mit zwei (2) biometrischen Fotos.
    - die Visagebühren in bar
    - ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung per Post)
  • Bürger der Staaten Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen vorherigen Einholung von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit. Das erforderliche Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die Entrichtung der Visagebühren durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden erteilt.
    Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet dieser neuen Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der Reise die Visa bei der Konsularabteilung der Botschaft oder bei den ägyptischen Generalkonsulaten in Hamburg und Frankfurt einzuholen. 
    Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung sind Staatsangehörige der folgenden Länder: Armenien, Azerbaijan, Belorussland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldau, Tajikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
    Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der Reise bei einem ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.
  • Türkische Staatsangehörige mit türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland (Minimum 6 Monate) können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei einem ägyptischen Konsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt/M. oder Hamburg) beantragen.
  • Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Catharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von Staaten, deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung der ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich der Liste dieser Staaten wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene ägyptische Konsulat.
  • Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Ägypten sind, sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn sie das Land verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren – hierbei wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.
  • Ägyptische Visagebühren werden für den folgenden Personenkreis nicht erhoben (bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution):
    1. Inhaber diplomatischer Pässe
    2. Offizielle Mitarbeiter internationaler Organisationen
    3. Mitglieder offizieller Delegationen
    4. Ehegatten und Kinder von ägyptischen Staatsangehörigen
  • Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal 3-taegige Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über den gleichen oder einen beliebigen anderen Hafen wieder verlassen wird.
  • Luftpassagieren wird eine 24-stuendige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt. Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere ebenfalls für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte Wetterlage handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen technischen Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.

4-Wohnen in Ägypten:

  • Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für 3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar.
  • Der spezielle Wohnsitz wird normalerweise für Ägypter, die vor dem 26.05.1952 geboren sind, für 10 Jahre (ebenfalls erneuerbar) bewilligt – ebenfalls denen, die vor diesem Datum bereits ununterbrochen für 20 Jahre in Ägypten gelebt haben. Das Recht wird auch ihren Frauen und kleinen Kindern bewilligt.

5-Petitionen:

  • Die Auslaenderabteilung des Aussenministeriums in Kairo erhaelt und untersucht Petitionen, die ueber die aegyptischen Auslandsvertretungen von Nicht-Aegyptern gegen aegyptische Staatsbuerger eingereicht werden. Die Petitionen werden untersucht und das Ergebnis dem Antragsteller uebermittelt.

Consular Services PREISE Stand 01.05.2014

 

Consluar Service

Price
(Euro)

1

Touristenvisum (einmalige Einreise) (USA, Russland, Schweden, Finnland, Dänmark, Zypern, Serbien & Montenegro)

20,00

2

Touristenvisum (einmalige Einreise) (Deutschland)

22,00

3

Touristenvisum (einmalige Einreise)

38,00

4

Touristenvisum (mehrfache Einreise)

57,00

5

Transitvisum (einmalige Einreise)

38,00

6

Transitvisum (mehrfache Einreise)

56,00

7

Businessvisum einmalig

59,00

8

Businessvisum mehrfach

83,00

9

Businessvisum einmalig (Großbritannien)

115,00

10

Businessvisum mehrfach (Großbritannien)

180,00

11

Businessvisum einmalig (Kanada)

85,00

12

Businessvisum mehrfach (Kanada)

130,00

13

Kommerziell Beglaubigung

80,00

14

Neuer Ägyptischer Reisepass

141,00

15

Ersatz für beschädigten / verlohrenen Reisepass

149,00

16

Ausstellung eines Reisedokumentes (Palaestina)

115,00

17

Transit Dokument

65,00

18

Ergänzung eine Landes oder eines Namens im Reisepass

30,00

19

Übersetzung

35,00

20

Normale Beglaubigung

35,00

21

Ehevertrag

150,00

22

Bekanntgabe einer Scheidung

175,00

23

Nicht-Kommerziellles Beglaubigung

30,00

24

Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von 3 Monaten

30,00

25

Ausstellung einer Geburtsurkundenach 3 Monaten

55,00

26

Militärdienst Anmeldeformular

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